AGBs

Soweit im Folgenden nicht oder nicht anderslautend festgeschrieben gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer AGB lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Alle hier angeführten Geschäftsbedingungen (AGB) unseres Beherbergungsvertrages und unsere „Hausordnung“ gelten mit der Buchung als anerkannt und bedürfen keiner weiteren ausdrücklichen Einverständniserklärung oder Unterfertigung.

Wir möchten Sie ausdrücklich auf unsere Stornobedingungen (siehe Punkt 4) hinweisen und empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Außerdem möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass Sie für alle am und im Haus Grundlsee oder der Wohnung Seerose von Ihnen verursachten Schäden haften. (siehe Punkt 5). Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob Schäden in einer Ferienunterkunft abgedeckt sind und schließen Sie gegebenenfalls eine Versicherung ab.

1. Vertragsabschluss – Angebot und Annahme
Das Angebot der Vermieterin nennt einen fixen Gesamtpreis, welcher auch bereits die Ortstaxe enthält. Es kommen keine Nebenkosten (z. B. für Endreinigung, Wäschepaket) auf den Mieter zu.

Es handelt sich mit Ausnahme der Ortstaxe um einen Pauschalpreis für das ganze Ferienobjekt, abhängig von der Anzahl der Gäste, wie auf der Bestätigung angeführt. Es kommen zum angeführten Gesamtpreis keine zusätzlichen Nebenkosten (z. B. für Endreinigung, Wäschepaket, Seifen, Shampoo) auf den Mieter zu.

Angebote der Vermieterin gelten vorbehaltlich der aktuellen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Annahmeerklärung. Mit Übersendung einer Buchungsbestätigung und Rechnung gilt die Buchung als verbindlich, das Ferienobjekt ist für den Mieter reserviert. Der Beherbergungsvertrag kommt jedoch erst mit fristgerechtem Einlangen des von der Vermieterin genannten Betrages am Konto der Vermieterin zustande.

2. Bezahlung – Zahlungskonditionen
Die Preise verstehen sich in Euro und gelten vorbehaltlich von Tippfehlern. Es sind jene Preise gültig, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind. (Ausgenommen die Anmietung erfolgt nicht direkt über den Vermieter, sondern beispielsweise über eine Internetplattform oder das Narzissendorf Zloam, dann gelten die auf dieser Plattform bzw. vom Narzisseonfort angegebenen Preise). Die Vermieterin wird dem Mieter im Fall bestehender Kapazitäten mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung über 30% der gesamten Aufenthaltskosten zukommen lassen. Dieser Rechnungsbetrag muss binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum beim Vermieter eingehen. Der Restbetrag hat bis längstens 7 Tage vor Anreise am Konto der Vermieterin eingelangt zu sein. Im Fall einer kurzfristigen Buchung ist die Rechnung über die gesamten Aufenthaltskosten sofort nach Erhalt zu zahlen. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto der Vermieterin akzeptiert. Allfällige Kosten für die Geldtransaktion (Überweisungsspesen) trägt der Mieter.

Anmerkung: Wir gehen von einem Schriftverkehr via Email aus.

3. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch die Vermieterin – außerordentliche Kündigungsgründe
Wird die Vermieterin durch den Eintritt von unvorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Umständen an der Erfüllung des Vertrags gehindert, ist sie zum Rücktritt berechtigt. In diesen Fällen wird eine bereits geleistete Zahlung vollständig rückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung (auch nur eines Teilbetrags) ist die Vermieterin berechtigt, die Buchung zu stornieren und ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Solch ein Fall wird wie ein Storno vonseiten des Mieters behandelt.

Die Anzahl der Gäste darf die maximale Anzahl der bestätigten Personen (inklusive Kindern!) nicht überschreiten. Nächtigen mehr Personen als bei Buchung vereinbart im Ferienobjekt liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor und die Vermieterin ist zur sofortigen Auflösung des Beherbergungsvertrags berechtigt oder bittet um Nachverrechnung der weiteren Personen.

Die Vermieterin ist zudem berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn ein Gast das Ferienobjekt vertragswidrig gebraucht, von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, etwas mutwillig beschädigt, die Hausordnung oder Anweisungen der Vermieter missachtet oder ein bedrohliches Verhalten an den Tag legt. Der Mieter hat dabei keinerlei Anrecht auf Rückerstattung der Miete.

4. Storno durch den Mieter
Eine kostenlose Stornierung ist bis 4 Wochen vor vereinbarter Ankunft gestattet. Danach fällt eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 100% vom Gesamtpreis an. Sollte eine Kaution geleistet worden sein, ist diese von der Stornoregelung ausgenommen und wird zur Gänze rückerstattet.

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und gelten erst mit Ausstellung einer Bestätigung durch die Vermieterin als angenommen. Ein vom ursprünglichen Mieter benannter Ersatzmieter bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin.

Die Vermieterin empfiehlt eindringlich den Abschluss einer Stornoversicherung.

5. Kaution – Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietgegenstand und dem mitvermieteten Inventar, die er und seine im zuzurechnenden Personen verursacht haben, er hat Schäden auf eigene Kosten zu ersetzen.

Der Mieter hat einen entstandenen Schaden – ob schuldhaft oder nicht - umgehend dem Vermieter bekanntzugeben. Bitte beachten Sie, dass der Mieter eventuell auch für nicht von ihm verursachte Schäden haftet, wenn beispielsweise durch eine nicht erfolgte Meldung Folgeschäden entstehen (etwa bei einem Wasserrohrbruch).

Die Vermieterin behält sich vor bei Rechnungslegung eine Kaution einzuheben. Diese Kaution beträgt € 300 bis 500 und ist nach entsprechender Aufforderung durch die Vermieterin bis längstens 30 Tage vor Anreise zu überweisen. Vom Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt werden mit der Kaution verrechnet. Die Haftung des Mieters für von ihm verursachte oder ihm zurechenbare Schäden sind nicht mit der Höhe der Kaution beschränkt.

Die Vermieterin verpflichtet sich, im Falle eines Einbehaltens der Kaution mit dem Mieter Kontakt aufzunehmen und ihn über die Umstände, d. h. die Art des Schadens zu informieren. Liegt kein Schaden vor, wird die Kaution dem Mieter bis spätestens eine Woche nach Abreise rücküberwiesen.

6. An- und Abreise
Wir sind bemüht, dem Mieter Zeitpunkt für An- und Abreise ganz nach Wunsch zu ermöglichen. Daraus ergibt sich aber kein Rechtsanspruch. Für den Fall einer nicht individuell getroffenen Vereinbarung gilt:

Am Anreisetag ist das Ferienobjekt ab spätestens 15:00 Uhr bezugsfertig.
Am Tag der Abreise ist das Ferienobjekt bis 10:00 Uhr zu räumen.

Im Fall einer nicht fristgerechten Abreise ist die Vermieterin berechtigt weitere Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Ferienobjekt bleibt im Fall einer verspäteten Anreise und ohne Benachrichtigung des Vermieters zumindest einen weiteren Tag lang reserviert. Allerdings führt eine verspätete Anreise zu keiner Preisreduktion oder erlaubt einen verlängerten Aufenthalt. Unterbleibt auch nach dieser eintägigen Frist eine Benachrichtigung des Vermieters gilt der Vertrag als vom Mieter storniert.

Bei verfrühter Abreise, bzw. bei Abbruch eines bereits angetretenen Aufenthaltes fällt in jedem Fall der volle Mietpreis für die gesamte ursprünglich gebuchte Zeit an.

7. Haftung des Vermieters – Ausnahmen von der Haftung
Der Vermieter gewährleistet die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Leistungen gewissenhaft zu erbringen. Berechtigte Mängel und Reklamationen sind sofort geltend zu machen (Mitteilungspflicht des Mieters), verspätete Reklamationen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

Die Fotos und Beschreibungen auf der Homepage sind lediglich insofern ohne Gewähr, als kleinere Änderungen bei Einrichtung und Ausstattung des Ferienobjektes (beispielsweise wegen Beschädigung) notwendig werden können und begründen keine Ansprüche des Mieters. Davon ausgenommen sind auch Mängel, die dem Vermieter vorab bekannt gemacht wurden. Die Vermieterin haftet nicht für von ihr nicht verschuldete kurzfristige Ausfälle von Wasser, Strom, Heizung, elektrischen Geräten oder der Internetverbindung. Der Mieter hat derartige Beeinträchtigungen der Vermieterin unverzüglich zu melden, damit sie eine Behebung veranlassen kann.

Die Haftung der Vermieterin ist auf die Gesamtaufenthaltskostenbeschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn es sich um ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten handelt. Ein solch schuldhaftes Verhalten ist vom Mieter nachzuweisen.

Das Narzissendorf Zloam übernimmt keine direkte Haftung für die Qualität der Unterkunft, Reisemängel oder Schäden während des Aufenthalts, Die Verantwortung liegt beim Unterkunftsanbieter.

8. Haustiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin. Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung des Tieres zu sorgen.

9. Wertgegenstände
Die Vermieterin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände. Während des Aufenthalts hat ausschließlich der Mieter Zutritt zum Ferienobjekt. Er hat für das ordnungsgemäße Versperren und die sichere Verwahrung seiner Wertgegenstände selbst Sorge zu tragen.

10. Sorgfaltspflicht: 
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt mit allem Zubehör und Inventar sorgfältig und achtsam zu behandeln. Bitte entnehmen Sie Anweisungen zum Gebrauch des Mietobjekts unserer Hausordnung. Der Hausordnung und Anweisungen des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten.

11. Sonstiges
 Die Überlassung des Ferienobjektes erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken. Eine kommerzielle Nutzung (beispielsweise für Filmaufnahmen, Fotoshootings) bedarf einer gesonderten und im Einzelnen auszuhandelnden Vereinbarung mit der Vermieterin.

Der Mieter hat die Anzahl der mit ihm anreisenden Gäste bereits anlässlich seiner Reservierung bekanntzugeben, das gilt auch für Kinder, Babys und Haustiere.

Es gilt österreichisches Recht.
 Als Gerichtsstandort legt der Vermieter Bad Ischl fest.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einer hier angeführten Regelung widersprechen möchten.

Alexander Fenzl
AFIB GmbH und VERON DB Invest GmbH
 Bräuhof 39
 8993 Grundlsee
 +43 676 352 18 77

Grundlsee, Februar 2026